Eine Möglichkeit sich Finanziell positiv zu verändern besteht darin, die Einnahmen zu erhöhen. Unternehmen lassen sich Neukunden einiges Kosten und genau das könnt ihr, nutzen, um eure Einnahmen zu steigern. Unter praemien.flottekohle.de findet ihr aktuelle Aktionen, bei denen ihr Geld- und Sachprämien abstauben könnt. Jedoch müssen die Prämien als Einkünfte aus sonstigen Leistungen bei der Steuer berücksichtigt werden. Einkünfte aus sonstigen Leistungen sind z.B. Neukunden-, Freunde-werben-Freunde-, Depotübertrag- oder ähnliche Prämien.
„… z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.“
Einkommensteuergesetz (EStG) § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
Jedoch gibt es eine gute Nachricht, denn es gibt eine Freigrenze! Solange die Einnahmen aus den sonstigen Leistungen abzüglich der Werbungskosten unter 256 Euro bleiben, sind diese vollständig steuerfrei. Wenn der Betrag dagegen 256 Euro oder mehr beträgt, ist dieser in voller Höhe steuerpflichtig.
Daher solltet Ihr die Freigrenze für Einkünfte aus sonstigen Leistungen nutzen, um eure Einnahmen positiv zu erhöhen.